Unsere Flyer: Download


Ansprechpartner/in:

Frau Beckmannshagen

Tel.: 0471 94758-11
E-Mail: r.beckmannshagen@gisbu.de

Kontakt

GISBU mbH Bremerhaven
GISBU mbH

GISBU mbH
Schiffdorfer Chaussee 30
27574 Bremerhaven
Tel.: 0471 94758-0
Fax: 0471 94758-20
E-Mail: info@gisbu.de

Sie erreichen uns mit den Buslinien
507 und 508 der VBN.
Haltestelle: Klinik am Bürgerpark.

GISBU > Jugendhilfe > Betreuungsweisungen

Zielgruppe

Die Betreuungsweisung ist eine richterliche Weisung für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, sozialpädagogische Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Beschreibung

Die Betreuungsweisung ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG, § 10) verankert. Somit haben Jugendrichter und Jugendrichterinnen die Möglichkeit von jugendlichen und heranwachsenden Straftätern eine Auseinandersetzung mit ihrer Straftat und ihren Lebensumständen zu fordern.

Die intensive Einzelfallhilfe findet in der Regel über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten statt. In dieser Zeit werden die Jugendlichen und Heranwachsenden dazu angehalten, sich mit ihren Lebensthemen auseinander zu setzen (u. a. familiäre Probleme, Schuldenregulierung, Behördengänge, Wohnungssuche, schulischer und beruflicher Werdegang, Vermittlung an Beratungsstellen, usw.). Mit pädagogischer Unterstützung lernen sie ihre Probleme zu bewältigen und ihre positiven Ziele Schritt für Schritt umzusetzen.

  1. Gerichtsverhandlung, Betreuungsweisung wird verordnet
  2. Erstgespräch, Problemanalyse und Zielsetzung
  3. Regelmäßige Kontakte, Bearbeitung der individuellen Probleme
  4. Zwischenberichte, Information über Verlauf an das Gericht, Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe