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Unsere Flyer: Download
Frau Loell
Tel.: 0471 94758-15
E-Mail: a.loell@gisbu.de
Frau Seba
Tel.: 0471 94758-14
E-Mail: g.seba@gisbu.de
GISBU mbH
Schiffdorfer Chaussee 30
27574 Bremerhaven
Tel.: 0471 94758-0
Fax: 0471 94758-20
E-Mail: info@gisbu.de
Sie erreichen uns mit den Buslinien
507 und 508 der VBN.
Haltestelle: Klinik am Bürgerpark.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe, auch Geldstrafe genannt, wird bei geringfügigen Delikten verhängt. Kann der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen, erfolgt eine Ladung zum Strafantritt!
Die GISBU mbH vermittelt in gemeinnützige Arbeit und die Geldstrafe wird getilgt. Durch finanzielle Schwierigkeiten ist es vielen Menschen nicht möglich, die gegen sie ausgesprochene Geldstrafe zu bezahlen.
Um diese Folgen zu vermeiden, bieten wir die Tilgung der Geldstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit an.
Der Verurteilte muss sich innerhalb einer Woche in unserer Beratungsstelle melden.
Nach einem ausführlichen Gespräch werden ihm/ ihr verschiedene Beschäftigungsstellen angeboten, die den Fähigkeiten und den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen.
Durch vier Stunden unentgeltliche, gemeinnützige Arbeit im Lande Bremen kann ein Tag der Ersatzfreiheitsstrafe getilgt werden!
Bei zahlreichen Beschäftigungsgebern in ganz Bremerhaven können leichte Arbeiten verrichtet werden und somit kann der Verurteilte sich und den Einrichtungen helfen.