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Herr Coordes
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Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Jugendgerichtshilfe
Christiane Windeler
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Haltestelle: Klinik am Bürgerpark.
Am "Sozialen Trainingskurs" nehmen straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 - 21 Jahren teil, die vom Jugendgericht eine entsprechende Weisung erhalten haben oder im Vorfeld einer Verhandlung von der Jugendgerichtshilfe zugewiesen werden. Die Straftat der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen ist eine Wiederholungstat oder eine Erststraftat mit deutlichem Schuldcharakter (z. B. Körperverletzung).
"Soziale Trainingskurse" sind eine intensive Betreuungsform auf der Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes, die sich an junge Menschen richtet, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu rechnen haben und bei denen die begangene Straftat deutlich gemacht hat, dass sie intensiver erzieherischer Einwirkung, sowie einer problemklärenden und Perspektiven entwickelnden sozialpädagogischen Hilfe bei der Gestaltung ihres Lebens bedürfen.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen sich mit ihrer Straftat sowie mit den Ursachen ihrer Entstehung auseinandersetzen und sie aufarbeiten. Es soll ein Bewusstseinsprozess eingeleitet werden, der unter längerfristiger Begleitung und Unterstützung, soweit wie möglich Entwicklungsdefizite abbaut.
Sozial erwünschte Merkmale wie Verantwortlichkeit, Konfliktfähigkeit, Handlungskompetenz sollen vermittelt werden. Zusammen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann innerhalb dieses Rahmens ein Ziel gefunden und gemeinsam erarbeitet werden, das es ermöglicht, zukünftig selbstverantwortlicher zu handeln und weitere Straftaten zu unterlassen.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nach dem "Sozialen Trainingskurs" in der Lage sein, ihr zukünftiges Handeln sowie die Folgen besser abzuschätzen.