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Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bemüht sich darum, nach einer Straftat die Aussprache, Entschuldigung, Versöhnung und Wiedergutmachung zwischen Opfer und Täter herbeizuführen.
Es soll versucht werden, die negativen Folgen einer Straftat zu verringern. Dabei haben Opfer und Täter die Möglichkeiten zur Aussprache über die Tat und deren Folgen, sowie zur Aushandlung einer Wiedergutmachung. Dies geschieht im Beisein einer neutralen Vermittlerin.
Die Vermittlung ist freiwillig und kostenlos für die Betroffenen. Über die Form der Wiedergutmachung entscheiden die Beteiligten.
ein TOA ist möglich, wenn
Die persönliche Aussprache mit dem Täter kann dem Opfer die Verarbeitung der Tat erleichtern. Das Opfer kann schnell und unbürokratisch Schadensersatz erhalten. Der "TOA" kann dem Opfer also helfen, psychische und materielle Folgen der Tat zu bearbeiten und möglicherweise zu lindern oder zu beseitigen.
Der Täter kann zeigen, dass er für die begangene Tat eintreten will, dass er die Tat bedauert und die Gefühle des Opfers ernst nimmt. Er kann sich aktiv um Schadenswiedergutmachung bemühen.
Die Bearbeitung des Täter-Opfer-Konfliktes durch die unmittelbar Beteiligten kann Versöhnung statt Rache bedeuten und kann dazu beitragen, dass Aggressionspotential in der Gesellschaft abgebaut wird.
Gerichte und Staatsanwaltschaften können durch Verkürzung oder Vermeidung von Strafverfahren entlastet werden.
In der Regel bittet entweder die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Jugendgerichtshilfe um die Durchführung eines Täter-Opfer- Ausgleiches.
Wir klären zunächst in Einzelgesprächen mit dem Täter und dem Opfer, ob die Voraussetzungen für einen "TOA" vorliegen und ob die Beteiligten zum "TOA" bereit sind. Wir sind bei der Suche nach Wegen zur Versöhnung und Wiedergutmachung behilflich. Wenn beide Beteiligten dem zustimmen, versuchen wir einen persönlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer herzustellen.
Beispiele für einen Ausgleich können sein:
Wir überprüfen die Einhaltung der zwischen Täter und Opfer getroffenen Vereinbarungen. Nach Abschluss des Ausgleichs teilen wir dem Gericht oder Staatsanwaltschaft die vereinbarten Ergebnisse mit.